DIE KANZLEI FÜR IHRE PRIVATEN RECHTSANGELEGENHEITEN



 

Die von mir bearbeiteten Rechtsgebiete umfassen insbesondere:

  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Erbrecht
  • Schadensersatzrecht
  • allgemeines Vertragsrecht
  • Reiserecht
  • Kauf- und Werkvertragsrecht

Ich stehe Ihnen für Ihre rechtlichen Anliegen jederzeit zur Verfügung.


DIE KANZLEI FÜR IHRE UNTERNEHMERISCHEN RECHTSANGELEGENHEITEN



Die Welt wächst immer enger zusammen!

Vom Vertragsrecht über das Arbeitsrecht sind Unternehmen unabhängig von ihrer Betriebsgröße immer öfter mit rechtlichen Fragen sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich konfrontiert:

 

  • Welche Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten oder Arbeitnehmern sollten vertraglich fixiert werden? 
  • Was ist bei Verträgen im internationale Bereich zu beachten? 

 

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich der internationalen Vertragsgestaltung bei einem weltweit agierenden Unternehmen bin ich für Sie unter anderem ein verlässlicher Partner bei der juristischen Beratung, Prüfung und Erstellung von Verträgen im nationalen und internationalen Bereich in den Sprachen Englisch und Deutsch.

Gerne unterstütze ich Sie in allen unternehmerischen Rechtsfragen.

Für den Bereich Steuerrecht arbeite ich in Kooperation mit der Kanzlei Breitenbach zusammen. Für den Fall von steuerrechtlichen Angelegenheiten kann ich Ihnen mit Herrn Rechtsanwalt Jochen Breitenbach eine kompetente und verlässliche Unterstützung anbieten.

 

Die von mir bearbeitenden Rechtsgebiete umfassen insbesondere:

 

  • Beratung, Prüfung und Erstellung von Verträgen (z.B. Arbeits-, Miet-, Pacht-, Kauf-und Werkverträge) im nationalen und internationalen Bereich
  • Arbeitsrecht, wie zum Beispiel Arbeitgeberrecht, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerüberlassung, etc.
  • Geltendmachung von Forderungen sowie Abwehr von Forderungen gegenüber Lieferanten oder Kunden
  • Juristische Beratung von Existenzgründern

DIE KANZLEI FÜR DEN GASTRONOMIE-, EVENT- UND VERANSTALTUNGSBEREICH



Kaum eine andere Berufsbranche sieht sich mit einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben quer durch sämtliche Rechtsgebiete konfrontiert wie die Gastronomie-, Event- und Veranstaltungsbranche.

Bei der immer weiter wachsenden Anzahl von verschiedensten Fachanwaltstiteln, bedarf es einer berufsorientierten Ausrichtung der rechtlichen Beratung, Hilfe sowie Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten rund um den Gastronomie-, Event- und Veranstaltungsbereich.

Aufgrund meiner eigenen langjährigen Tätigkeit im Gastronomie-, Event und Veranstaltungsbereich stehe ich Ihnen als verlässliche Partnerin für sämtliche Rechtsanliegen dieser Branche jederzeit zur Verfügung.

 

Die von mir bearbeiteten Rechtsgebiete umfassen insbesondere:

  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
  • Markenrecht
  • Arbeitsrecht, insb. Mindestlohngesetz
  • Juristische Unterstützung und Beratung bei behördlichen Zulassungen und Erlaubnissen unter anderem nach dem GastG
  • Vertragsrecht, u.a. Erstellung und Prüfung von Werkverträgen (z.B. bei Cateringaufträgen, Bühnenbau oder Künstlerengagements, etc.), Miet- und Pachtverträgen (z.B. für zeitlich begrenzte Events, Betreiben eines Gaststättengewerbes, etc.), Darlehens- und Bierlieferverträge

 


RECHTSANWÄLTIN VERENA DUSIK

 

Telefon: +49 (911) / 47 87 67 42

Email: vd@kanzlei-dusik.de

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